INFORMATIONEN ZUR THERAPIE
Psychotherapeutische Behandlung
In einem Erstgespräch geht es um das gegenseitige Kennenlernen und um Themen, die Sie beschäftigen. Dies ermöglicht ein gemeinsames Formulieren der Ziele und eine erste Abschätzung der Therapiedauer.
Wir vereinbaren auch die Rahmenbedingungen (Kosten, Frequenz, Zeiten,…) der Therapie.
Anschließend können Sie in Ruhe überlegen, ob Sie das Therapieangebot nutzen wollen und mir innerhalb einer Woche eine Rückmeldung geben.
Der Therapieverlauf ist stets sehr individuell. Allgemein kann man sagen, dass es um das Aufbauen der therapeutischen Beziehung geht, um das Erleben der eigenen Gefühle, Empfindungen und Gedanken in einem geschützten Rahmen. Das Ausprobieren verschiedener (neuer) Möglichkeiten soll ihren alltäglichen Umgang mit Herausforderungen in ihrem Leben vielfältiger machen.
Genauso wichtig ist Stabilisierung und das Erlangen von Sicherheit.
Später kann auch das Durcharbeiten schwieriger/schmerzhafter Erfahrungen wichtig werden.
Im Sinne einer Rückschau und Reflexion wird die Therapie dann gemeinsam abgeschlossen.
Lehrtherapie und Selbsterfahrung
Selbsterfahrung ist ein sehr wichtiger Teil der Ausbildung zum/zur PsychotherapeutIn.
Die eigenen Themen und Prozesse gut durchlebt zu haben, stellt einen unverzichtbaren Teil in der Entwicklung zum/zur GestalttherapeutIn dar. In der Lehrterapie ist es mir ein Anliegen, einen sicheren Raum zu bieten um sich selbst zu erleben, Neues zu erfahren und die eigenen Fähigkeiten experiementell zu erforschen und zu erweitern sowie immer wieder auch einen Konnex zur Herangehensweise in der Gestalttherapie zu reflektiieren.
Kosten
Psychotherapie soll leistbar sein, das ist mir sehr wichtig. Gleichzeitig ist sie in Österreich leider nicht grundsätzlich eine Kassenleistung, ein Kostenzuschuss ist allerdings möglich. Deshalb gilt es für mich einen individuell leistbaren Weg zu finden, um Menschen psychotherapeutische Behandlung zu ermöglichen. Im Erstgespräch vereinbaren wir das Honorar für die Psychotherapie unter der Berücksichtigung des Kostenzuschusses der jeweiligen Krankenkasse, falls dieser in Anspruch genommen wird.